Leinenpflicht in Deutschland

Leinenpflicht für Hunde in Deutschland 2026 – Der komplette Überblick

Verfasst von

in

Stand: Juni 2026 – die Regelungen aller Bundesländer wurden geprüft und aktualisiert.

Mythos oder Fakt: Gibt es eine bundesweite Anleinpflicht?

Ich laufe seit Jahren mit meiner Hündin Bonni durch die Wälder rund um Koblenz und Montabaur. Kaum ein Thema sorgt dabei für mehr Diskussionen als die Leinenpflicht. Wanderer, andere Hundehalter, manchmal auch Jäger: Jeder hat eine Meinung dazu, was erlaubt ist und was nicht. Meistens wird einfach eine allgemeine Pflicht behauptet, ohne dass jemand die tatsächliche Rechtslage kennt.

Die kurze Antwort: Eine bundesweite Leinenpflicht für Hunde gibt es nicht. Was gilt, hängt vom Bundesland, der Gemeinde, der Jahreszeit und manchmal sogar von der Rasse deines Hundes ab. In diesem Artikel findest du eine Übersicht für alle 16 Bundesländer.

Wenn du mit deinem Hund läufst oder Canicross betreibst, lohnt es sich außerdem, die Regelungen zur Fuchsräude und Zecken zu kennen: Freilauf im Wald bringt neben der Rechtsfrage auch gesundheitliche Aspekte mit sich.

Gibt es eine Anleinpflicht für Hunde in Deutschland?

Grundsätzlich existiert keine landesweite Anleinpflicht für Hunde in Deutschland. Die Regelungen werden durch das Landesrecht der einzelnen Bundesländer bestimmt und können sich von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden. Die genauen Bestimmungen findest du im jeweiligen Landeshundegesetz oder in der Gefahrenabwehrverordnung deiner Gemeinde. Dieser Artikel gibt einen Überblick, ersetzt aber keine Rechtsberatung.

Sonderregelungen für bestimmte Hunderassen

Ein wichtiger Punkt sind die sogenannten Listenhunde, oft fälschlicherweise als „Kampfhunde“ bezeichnet. In fast allen Bundesländern müssen sie generell angeleint werden. Ausnahmen gibt es in Hessen und Bayern, wo lokale Regelungen gelten können. Auf ausgewiesenen Freilaufflächen sind Listenhunde entweder angeleint oder tragen einen Maulkorb. In einigen Fällen ist eine Ausnahmegenehmigung nach einem positiven Wesenstest möglich.

Besonders in Nordrhein-Westfalen gilt die Pflicht nicht nur für Listenhunde, sondern auch für alle ausgewachsenen Hunde ab 20 kg oder 40 cm Widerristhöhe in Fußgängerzonen, Einkaufsbereichen, öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.

Schon einmaliges Beißen kann zu Leinenzwang führen

VG Göttingen, Beschluss vom 03.03.2021 – 1 B 3/21: Der Antrag eines Hundehalters wurde abgelehnt, der sich gegen einen Leinenzwang für seinen neunjährigen Schäferhund gewehrt hatte. Der Hund hatte einer Radfahrerin in die Wade gebissen.

Verwaltungsgericht Göttingen

Was ein konkretes Urteil zur Leinenpflicht in der Praxis bedeutet, habe ich am OLG Koblenz Urteil von 2018 mal genauer beleuchtet.

Fragen und Antworten zur Leinenpflicht

Wann ist die Brut- und Setzzeit?

Die Brut- und Setzzeit beginnt je nach Bundesland zwischen dem 1. März und dem 1. April und dauert bis zum 15. Juli an. In Bremen beginnt sie bereits am 15. März. Die Brut- und Setzzeit bezeichnet den Zeitraum, in dem Wildtiere brüten oder Jungtiere zur Welt bringen.

Gilt in der Brut- und Setzzeit eine besondere Pflicht?

Ja. In dieser Zeit besteht auf allen Grünflächen eine erhöhte Aufsichtspflicht für Hundehalter. Das schließt Wiesen, Wälder und Gewässer außerorts ein. In manchen Bundesländern wie Niedersachsen oder Sachsen-Anhalt gilt in dieser Zeit sogar ein ausdrücklicher Leinenzwang.

Drohen Strafen bei Missachtung?

Ja, zum Teil empfindliche Bußgelder. Wer sichergehen möchte, sollte sich direkt bei seiner Gemeinde informieren.

Gibt es eine einheitliche Regelung in Deutschland?

Nein. Die Bestimmungen variieren je nach Bundesland und Gemeinde.

Dürfen Hunde im Wald ohne Leine laufen?

Das hängt vom Bundesland und der Jahreszeit ab. Während der Brut- und Setzzeit gilt in den meisten Ländern eine Pflicht zur Anleinung im Wald. Den Rest des Jahres lässt sich keine pauschale Aussage treffen.

Wo gilt die Leinenpflicht konkret?

In aller Regel innerhalb bebauter Gebiete und außerhalb umzäunter Grundstücke. Der Hund muss spätestens dann angeleint werden, wenn andere Personen angetroffen werden. Da die Regelungen lokal unterschiedlich sind, ist das nur eine grobe Orientierung.

Brut- und Setzzeit: Was gilt wo?

Die Brut- und Setzzeit ist für Hundehalter der kritischste Zeitraum im Jahr, denn in vielen Bundesländern gilt dann eine explizite Leinenpflicht im Wald. Brütende Vögel und Wildtiere mit Jungtieren sollen durch freilaufende Hunde nicht gestört werden. Da die genauen Zeiträume von Bundesland zu Bundesland abweichen, lohnt sich ein genauer Blick auf die eigene Region.

  • Baden-Württemberg: In der allgemeinen Schonzeit (16. Februar bis 15. April) und während der Brut- und Aufzuchtzeit kann die untere Jagdbehörde in bestimmten Gebieten eine Pflicht erlassen.
  • Bayern: Keine allgemeine Anleinpflicht im Wald.
  • Berlin: Ganzjährige Pflicht in Waldflächen, sofern nicht explizit freigegeben.
  • Brandenburg: Ganzjährige Pflicht mit maximaler Leinenlänge von 2 Metern.
  • Bremen: Anleinpflicht vom 15. März bis zum 15. Juli.
  • Hamburg: Ganzjährige Pflicht, mit Einschränkungen in bestimmten Gebieten.
  • Hessen: Pflicht vom 1. März bis zum 30. Juni in einigen Kommunen.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Ganzjährige Anleinpflicht.
  • Niedersachsen: Pflicht vom 1. April bis zum 15. Juli.
  • Nordrhein-Westfalen: Keine generelle Pflicht, lokale Sonderregelungen möglich.
  • Rheinland-Pfalz: Keine generelle Pflicht, lokale Sonderregelungen möglich.
  • Saarland: Pflicht vom 1. März bis zum 30. Juni.
  • Sachsen: Keine allgemeine Pflicht, lokale Regelungen möglich.
  • Sachsen-Anhalt: Pflicht vom 1. März bis zum 15. Juli.
  • Schleswig-Holstein: Ganzjährige Pflicht im Wald und Hundeverbot an Stränden vom 1. April bis zum 30. September, ausgenommen ausgewiesene Hundestrände.
  • Thüringen: Ganzjährige Anleinpflicht im Wald.

Die Regelungen im Detail: Alle Bundesländer

In Deutschland wird die Leinenpflicht auf Länderebene geregelt. Die folgenden Abschnitte geben einen Überblick. Die Angaben sind ohne Gewähr, da sich Gesetze und Verordnungen ändern können. Im Zweifelsfall direkt bei der zuständigen Behörde nachfragen.

Baden-Württemberg

  • Allgemein: Keine landesweite Regelung. Städte und Kommunen entscheiden selbst. In Karlsruhe, Stuttgart und Mannheim gibt es spezifische Regelungen rund um Kindergärten, Schulen und Spielwiesen. In Jagdrevieren drohen Bußgelder bis zu 5.000 €.
  • Listenhunde/gefährliche Hunde: Generelle Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit.
  • Ausnahmen: Außerorts dürfen Hunde ohne Leine laufen, solange sie unter Kontrolle sind. In Freilaufgebieten keine Pflicht für friedliche Hunde. Im Wald keine generelle Pflicht, aber Hund muss im Einwirkungsbereich des Halters bleiben.
  • Bußgelder: Bis zu 25.000 €, üblich sind 30 bis 150 €. Jäger dürfen wildernde Hunde als letzte Maßnahme erschießen.

Bayern

  • Allgemein: Keine landesweite Regelung. Entscheidung liegt bei den Gemeinden (LStVG Art. 18). Oft wird zwischen kleinen und großen Hunden ab 50 cm Schulterhöhe unterschieden.
  • Wald und Jagdrevier: Keine generelle Pflicht. In der Brut- und Setzzeit (1. März bis 15. Juli) gilt jedoch in Naturschutzgebieten und Nationalparks Leinenpflicht nach der jeweiligen Schutzgebietsverordnung. Unbeaufsichtigtes Freilaufen in Jagdrevieren kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
  • Jagdschutz: Jäger dürfen auf unbeaufsichtigte wildernde Hunde schießen, wenn diese dem Wild nachstellen. Bereits das Aufnehmen der Fährte reicht als Voraussetzung.
  • Ausnahmen: Viele Gemeinden haben Freilaufzonen. Lokal informieren.

Berlin

  • Allgemein: In der Berliner Innenstadt besteht eine Anleinpflicht. In Fußgängerzonen, belebten Straßen, öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln maximal 1 Meter Leinenlänge. In Parks, an Kanalpromenaden und in Waldflächen bis zu 2 Meter.
  • ÖPNV: Maulkorb und Leine von maximal 1 Meter Länge.
  • Ausnahmen: Ausgewiesene Freilaufflächen vorhanden.
  • Bußgelder: Bis zu 50.000 €. Jagdberechtigte dürfen auf Hunde schießen, die außerhalb des Einwirkungsbereichs des Halters eine Gefahr für Wild darstellen.

Brandenburg

  • Allgemein: Pflicht bei öffentlichen Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen. Maximale Leinenlänge 2 Meter. Maulkorbpflicht in Verkehrsmitteln und Verwaltungsgebäuden. Keine Hunde auf Kinderspielplätzen, Liegewiesen oder in Badeanstalten.
  • Ausnahmen: Keine Pflicht auf als Hundefreilauf gekennzeichneten Flächen. Gefährliche Hunde müssen auch dort einen Maulkorb tragen.
  • Bußgelder: Bis zu 20.000 €. Jäger dürfen wildernde Hunde in Waldgebieten erschießen.

Bremen

  • Allgemein: Pflicht in der Stadt, im ÖPNV, in Einkaufszentren, Park- und Grünanlagen sowie bei Menschenansammlungen. Außerhalb des bebauten Gebietes keine Pflicht, außer während der Brut- und Setzzeit (15. März bis 15. Juli).
  • Besonderheit: Hunde müssen außerhalb des eigenen Grundstücks ein Halsband mit Name und Anschrift des Besitzers tragen.
  • Bußgelder: Möglich für nicht angeleinte Hunde und nicht beseitigte Hinterlassenschaften. Jäger dürfen wildernde Hunde töten.

Hamburg

  • Allgemein: Generelle Pflicht auf öffentlichen Wegen, in Wäldern und auf Wiesen. Maulkorbpflicht und kurze Leine in Einkaufszentren und Fußgängerzonen. Befreiung nach erfolgreich absolvierter Gehorsamsprüfung möglich.
  • Bußgelder: Bis zu 600 €.

Hessen

  • Allgemein: Pflicht bei öffentlichen Veranstaltungen, in Gaststätten, Messen und im ÖPNV. Kennzeichnungspflicht in öffentlichen Park- und Freiflächen. Befreiung nach Wesenstest möglich.
  • Bußgelder: Bis in den fünfstelligen Bereich. Jäger dürfen wildernde Hunde als letzte Maßnahme erschießen.

Mecklenburg-Vorpommern

  • Allgemein: Ganzjährige Pflicht in Wäldern. Zusätzlich Pflicht bei öffentlichen Veranstaltungen, in Gaststätten, Messen und im ÖPNV. An Stränden ohne Pflicht, Beschilderung beachten. Kennzeichnungspflicht mit Halsband, Name, Anschrift und Steuermarke.
  • Bußgelder: Bis zu 25.000 €. Jäger dürfen wildernde Hunde erschießen.

Niedersachsen

  • Allgemein: Keine generelle Pflicht außer während der Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli) in Waldflächen, bebauten Ortsteilen, Wegen und Gewässern. Sachkundenachweis für Hundehalter erforderlich.
  • Bußgelder: Bis zu 5.000 €. Jäger dürfen wildernde Hunde erschießen.

Nordrhein-Westfalen

  • Allgemein: Pflicht in öffentlichen Gebäuden, Fußgängerzonen, Parks und Grünanlagen sowie für Hunde ab 40 cm Höhe oder 20 kg Gewicht innerhalb bebauter Bereiche. Keine Pflicht im Wald, solange Hunde die Waldwege nicht verlassen. Hunde verboten auf Kinderspielplätzen, Bolzplätzen und Friedhöfen.
  • Bußgelder: Variieren je nach Stadt. Jäger dürfen wildernde Hunde erschießen.

Rheinland-Pfalz

  • Allgemein: Keine landesweite Leinen- oder Maulkorbpflicht, kommunale Regelungen möglich. In Koblenz gilt eine Pflicht in öffentlichen Anlagen, Fußgängerzonen, Naturschutzgebieten und teilweise im Wald.
  • Bußgelder: Bis zu 20.000 €. Jäger dürfen wildernde Hunde erschießen.

Saarland

  • Allgemein: Pflicht bei öffentlichen Veranstaltungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen und im ÖPNV. Im Wald während der Brut- und Setzzeit (1. März bis 30. Juni). Hunde, die auf dem Weg bleiben und beim Halter sind, müssen nicht angeleint werden.
  • Bußgelder: Bis zu 25.000 €. Kein Abschussrecht für Jäger auf frei laufende Hunde im Wald.

Sachsen

  • Allgemein: Keine generelle Pflicht, aber lokale Regelungen in Dresden und Leipzig. In Chemnitz Pflicht auf öffentlichen Straßen und in Parks, Ausnahme auf Hundewiesen.
  • Bußgelder: Bis zu 10.000 €. Abschuss wildernder Hunde bedarf behördlicher Genehmigung.

Sachsen-Anhalt

  • Allgemein: Keine generelle Pflicht, aber lokale Regelungen in Magdeburg. Landesweite Pflicht während der Brut- und Setzzeit (1. März bis 15. Juli).
  • Bußgelder: Bis zu 10.000 €. Jäger dürfen frei laufende Hunde im Wald erschießen, die außerhalb des Einwirkungsbereichs des Halters sind.

Schleswig-Holstein

  • Allgemein: Pflicht in öffentlichen Bereichen, Fußgängerzonen, Einkaufsbereichen, Park- und Grünanlagen sowie bei öffentlichen Veranstaltungen. Hunde an Stränden von 1. April bis 30. September verboten, außer an ausgewiesenen Hundestränden.
  • Bußgelder: Bis zu 10.000 €. Jäger dürfen wildernde Hunde im Wald abschießen.

Thüringen

  • Allgemein: Ganzjährige Anleinpflicht im Wald (landesweit). Zusätzlich lokale Regelungen in einzelnen Städten und Anleinpflicht in städtischen, öffentlichen Räumen.
  • Bußgelder: Bis zu 25.000 €. Jäger dürfen frei laufende Hunde im Wald abschießen, wenn sie außerhalb des Einwirkungsbereichs des Halters sind.

Zusammenfassung und meine Erfahrung mit Bonni

In den meisten Bundesländern gibt es keine generelle Anleinpflicht außerhalb geschlossener Ortschaften. Als Hundehalter darf man den Hund in Wäldern oft frei laufen lassen, solange man ihn beaufsichtigt, im Blick behält und bei Bedarf auf ihn einwirken kann. Naturschutzgebiete, Brutzeiten und lokale Verbote sind dabei immer zu beachten.

In Rheinland-Pfalz, wo ich mit Bonni unterwegs bin, darf ich sie im Wald ohne Leine laufen lassen. Wenn mir jemand entgegenkommt, rufe ich sie zu mir und halte sie fest, bis wir wieder alleine sind. Klingt einfach, hat aber eine kleine Tücke: Kommt jemand von vorn, rufe ich Bonni zu mir und sie läuft weg von der Person. Kommt jemand von hinten und überholt uns, nähert sie sich der Person, wenn ich sie rufe. Es braucht also etwas Aufmerksamkeit und Übung, damit das reibungslos klappt. Und es hilft, wenn auch die Begegnenden kurz warten und dem Halter Zeit lassen, den Hund unter Kontrolle zu bringen.

Da sich Regelungen ändern können, lohnt es sich, regelmäßig bei der eigenen Gemeinde nachzufragen. Die Angaben in diesem Artikel sind ohne Gewähr.

Wer regelmäßig mit seinem Hund läuft, sollte die Leinenpflicht seines Bundeslandes kennen und die Brut- und Setzzeit im Kalender haben.

  1. Baden-Württemberg: HuVBW 2000
  2. Bayern: LStVG
  3. Berlin: HundeG Bln
  4. Brandenburg: HundehV
  5. Bremen: BremHundeG
  6. Hamburg: HundeG HH
  7. Hessen: HHundeG
  8. Mecklenburg-Vorpommern: HundehVO M-V
  9. Niedersachsen: NHundG
  10. Nordrhein-Westfalen: LHundG NRW
  11. Rheinland-Pfalz: LHundG RLP
  12. Saarland: SDGVO-Hund
  13. Sachsen: SächsHundG
  14. Sachsen-Anhalt: HundG LSA
  15. Schleswig-Holstein: HundeG SH
  16. Thüringen: ThürTierGefG

Kommentare

7 Kommentare zu „Leinenpflicht für Hunde in Deutschland 2026 – Der komplette Überblick“

  1. Avatar von Heidi
    Heidi

    Die Aufklärung hat mir gefallen, allerdings ist es in der Handhabung oft sehr schwierig.
    Ich habe einen kleinen Hund, 32cm Schulterhöhe, 6kg… null Jagdtrieb…
    also ein Schoss und Begleithund. Für mich optimal, da er sehr lauffreudig und gesellig ist. Also, wir fahren auch mit dem Fahrrad. Auf Straßen, in Ortschaften angeleint, im Wald, Wiesen Feldern läuft er frei, aber immer in meiner Nähe.
    Er ist gut sozialisiert und versteht sich mit fast allen Hunden. Er hat eben auch seine Vorlieben .
    Es gibt Gesetze, was ich auch gut finde, aber dieses durcheinander bei der Leinenpflicht, ja oder nein…
    Wie schon in ihrer Ausführung erwähnt…
    befürworte ich auch, mehr Rücksichtnahme auf jeder Ebene…
    Manchmal denke ich… die armen Tiere..
    Der Mensch ist nicht mehr zu retten…
    Oder wir schaffen das????
    Ganz liebe Grüße
    Heidi

    1. Avatar von Sascha

      Hallo Heidi,

      die Tatsache, dass im Grunde in jedem Ort etwas anderes gelten kann, erleichtert die Sache nicht. Stimmt wohl. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme wäre so vieles einfacher, ist aber leider erfahrungsgemäß eher unrealistisch.

      Grüße
      Sascha

  2. Avatar von Isabel Strubl
    Isabel Strubl

    Ich habe Hundeangst. Traue mich inzwischen nicht mehr alleine in den Wald. Ich kenne noch einige Leute denen es auch so ergeht. Wir haben das Gefühl das niemand an uns denkt. Das immer nur das Tier im Mittelpunkt steht. Viele Hundehalter vergleichen uns mit Hundehassern. Das sind wir nicht. Ich durfte selbst schon einen Hund kennenlernen. Von Klein auf… Bin sogar alleine mit ihm Gassi gegangen.. Das ist jetzt 30 Jahre her. Inzwischen habe ich keinen Kontakt zu einem bestimmten Hund und möchte das auch nicht. Ich möchte wieder ohne ängstliches Herzklopfen durch den Wald laufen können. Es gibt sehr viele Hundehalter die ihre Hunde sehr weit vor laufen lassen.. Bei uns sind viele Kurven und dann sehen sie die Hunde nicht mehr. Auf einmal steht er vor mir… Ich weiß dann nicht wie ich mich verhalten soll.. Ich bekomme panische Angst.. Und langsam habe ich wirklich das Gefühl das sich niemand hier für uns interessiert, nur für das Tier, das es ihm an nichts fehlt. Darf ich irgendwann den Wald nicht mehr betreten?

    1. Avatar von Hans Maiser
      Hans Maiser

      Ich habe Angst vor Menschen, es würde mir helfen wenn diese auch an der Leine laufen müssten.

    2. Avatar von Anne
      Anne

      Mir geht es wie Frau Strubl. In den Wald oder an den Kanal gehe ich kaum noch, obwohl es da sehr schön ist. Mein Partner ist im Wald schon von einem Hund umkreist und angebellt/-knurrt worden. Als irgendwann das Herrchen um die Ecke kam meinte er nur: „Der tut nichts.“ Angesprochen auf die Leinenpflicht im Wald sagte er: „Dich sollte man anleinen.“ Da kommt man nicht weiter… So schade, weil die meisten Hundebesitzer Rücksicht nehmen. Aber ein paar Wenige verderben es…

  3. Avatar von Anna
    Anna

    Vor kurzem sind in unserer Gemeinde Schilder „Leinenzwang“ angebracht worden.
    In der Satzung wird jedoch u. a. angegeben, dass Hunde unter 50 cm Schulterhöhe nicht angeleint werden müssen.
    Was gilt denn nun?

    Grüße
    Anna

    1. Avatar von Sascha

      Hallo Anna,

      soweit ich weiß, gilt immer die örtliche Satzung. Nur sie ist rechtlich verbindlich.

      Schilder allein haben keine Gesetzeskraft. Sie dienen oft nur der Erinnerung oder allgemeinen Information.

      Wenn in der Satzung steht, dass Hunde unter 50 cm Schulterhöhe nicht angeleint werden müssen, dann gilt das auch.

      Frag im Zweifel bei der Gemeinde nach. Vielleicht gab es eine Änderung oder die Schilder sind einfach sehr allgemein formuliert.

      Viele Grüße
      Sascha

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Weitere Beiträge

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner