Dieser Beitrag wurde am 14. Mai 2018 veröffentlicht und zuletzt am 29. September 2024 von Sascha aktualisiert
Mythos oder Fakt: Gibt es eine bundesweite Leinenpflicht für Hunde? 🐕
Bist du auf der Suche nach klaren Informationen über die Leinenpflicht für Hunde in Deutschland? Lass uns einige verbreitete Missverständnisse aufklären: Eine allgemeine Leinenpflicht in Wäldern und Grünanlagen gibt es nicht. Stattdessen variieren die Regelungen von Gemeinde zu Gemeinde, mit möglichen Sonderbestimmungen. Allerdings besteht in den meisten geschlossenen Ortschaften eine generelle Leinenpflicht. Wichtig zu wissen ist, dass jedes Bundesland und jede Gemeinde eigene Regelungen hat – ein einheitliches Bundesgesetz zur Leinenpflicht existiert nicht.
In diesem Artikel erfährst du alles über die ‚regionale Unterschiede der Leinenpflicht in Deutschland.
Diese unterschiedlichen Regelungen werfen Fragen auf, die sowohl Läufer als auch Hundebesitzer betreffen: Muss der Hund außerhalb geschlossener Ortschaften angeleint sein? Häufig wird die Leinenpflicht in Debatten über das Verhalten von Hundebesitzern zitiert, doch sie wird oft ohne eingehende Prüfung als allgemeingültig angenommen.
Als begeisterter Läufer und erfahrener Hundehalter, der es gewohnt ist, Informationen kritisch zu hinterfragen, bemerke ich oft, dass insbesondere Menschen ohne Hunde diese vermeintliche allgemeine Pflicht betonen.
In diesem Beitrag möchte ich das Thema der Leinenpflicht in Deutschland detailliert beleuchten. Mein Ziel ist es, Missverständnisse aufzuklären und verlässliche Informationen zu bieten. Solltest du Ungenauigkeiten feststellen oder von Änderungen in einem Bundesland erfahren, freue ich mich über deine Kontaktaufnahme. Dein Input hilft, diesen Beitrag aktuell und genau zu halten.
Gibt es eine Leinenpflicht für Hunde? 🐾
Grundsätzlich existiert keine landesweite Leinenpflicht für Hunde in Deutschland. Stattdessen werden Vorgaben und Beschränkungen durch das Landesrecht der einzelnen Bundesländer geregelt. Das bedeutet, dass die Leinenpflicht in einem Bundesland bestehen kann, während sie im benachbarten Bundesland anders gehandhabt wird.
Diese regionalen Unterschiede spiegeln die Vielfalt des Föderalismus wider. Die genauen Bestimmungen zur Leinenpflicht findest du im jeweiligen Landeshundegesetz (LHundG) oder in der Gefahrenabwehrverordnung deiner Gemeinde. Beachte bitte, dass dieser Artikel lediglich einen Überblick bietet und keine Rechtsberatung darstellen kann.
Leinenpflicht-Regeln für verschiedene Hunderassen in Deutschland
Ein wichtiger Punkt in der Leinenpflicht sind die sogenannten ‚Listenhunde‘. Diese Hunderassen, oft fälschlicherweise als ‚Kampfhunde‘ bezeichnet, unterliegen aufgrund eines angenommenen Risikos strengeren Vorschriften. In fast allen Bundesländern Deutschlands müssen Listenhunde generell an der Leine geführt werden. Ausnahmen gibt es in Hessen und Bayern, wo lokale Regelungen gelten können. Auf ausgewiesenen Freilaufflächen sind Listenhunde entweder angeleint oder mit Maulkorb zu führen. In einigen Fällen kann eine Ausnahmegenehmigung basierend auf einem positiven Wesenstest beantragt werden.
Besonders in Nordrhein-Westfalen gibt es zusätzliche Bestimmungen: Hier gilt die Leinenpflicht nicht nur für Listenhunde, sondern auch für alle ausgewachsenen Hunde, die mindestens 20 kg wiegen oder eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm haben. Diese Regelung findet in Fußgängerzonen, Einkaufsbereichen, bei hohem Publikumsverkehr, in öffentlichen Gebäuden, Schulen, Kindergärten und bei öffentlichen Veranstaltungen Anwendung.
Diese spezifischen Regeln zeigen, wie wichtig es für Hundebesitzer ist, sich über die jeweiligen Vorschriften in ihrem Bundesland oder ihrer Gemeinde zu informieren, um sicherzustellen, dass sie und ihre vierbeinigen Begleiter im Einklang mit den lokalen Gesetzen spazieren gehen.
Schon einmaliges Beißen kann zu Leinenzwang für einen Hund führen 🚨
VG Göttingen, Beschluss vom 03.03.2021 – 1 B 3/21 In einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen wurde der Antrag eines Hundehalters abgelehnt, der sich gegen eine Verfügung des Landkreises Göttingen über einen Leinenzwang für seinen neunjährigen Schäferhund gewendet hat. Dieser Hund lief einer Radfahrerin hinterher und biss ihr in die Wade.
Verwaltungsgericht Göttingen
Fragen und Antworten zur Leinenpflicht 📋
- Wann ist die Brut- und Setzzeit?
Die Brut- und Setzzeit beginnt am 01. April und dauert bis zum 15. Juli an. In Bremen beginnt diese Zeit sogar schon am 15. März. Die Brut- und Setzzeit bezeichnet die Zeit, in der Wildtiere brüten oder Jungtiere zur Welt bringen. - Gibt es eine Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit?
In dieser Zeit besteht auf jeden Fall eine besondere Aufsichtspflicht für uns Hundehalter auf allen Grünflächen. Dies schließt alle Wiesen, Wälder und dazugehörige Gewässer außerorts ein.
In manchen Bundesländern, wie Niedersachsen oder Sachsen-Anhalt, gilt in der Brut- und Setzzeit Leinenzwang. - Gibt es eine Strafe bei Missachtung der Brut- und Setzzeit?
Bei Missachtung der jeweiligen Regelung drohen zum Teil hohe Bußgelder, wer also 100% sicher sein möchte wie sein Bundesland oder Kommune das regelt, der sollte sich hier noch mal explizit bei seiner Gemeinde erkundigen. Sicher ist sicher. - Gibt es eine grundsätzliche Leinenpflicht für Hunde in Deutschland?
Es existiert keine einheitliche Regelung in Bezug auf die Leinenpflicht für Hunde in Deutschland. Die Bestimmungen können je nach Bundesland variieren. - Dürfen Hunde im Wald ohne Leine laufen?
Das ist je nach Bundesland und auch Jahreszeit unterschiedlich. Generell kann man sagen, dass während der Brut- und Setzzeit Hunde im Wald an die Leine müssen. Den Rest des Jahres kann man leider keine pauschale Aussage dazu treffen. - Wo muss der Hund angeleint werden?
In aller Regel ist es üblich, dass man seinen Hund innerhalb des bebauten Gebietes und außerhalb von umzäunten Grundstücken anleinen muss. Oberster Grundsatz ist, dass man andere Personen oder auch Wild nicht gefährden oder behindern darf, sodass der Hund in aller Regel spätestens dann in der Öffentlichkeit angeleint werden muss, wenn man auf andere Personen trifft. Da sich die Regelungen von Ort zu Ort unterscheiden können, ist diese Aussage allerdings nur eine grobe Richtlinie.
Die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit in Deutschlands Bundesländern
In Deutschland ist die Brut- und Setzzeit ein wichtiger Zeitraum, in dem besondere Rücksicht auf die heimische Tierwelt genommen wird. Diese Zeitspanne, die in der Regel vom Frühjahr bis zum Frühsommer andauert, sieht in vielen Bundesländern spezielle Regelungen für Hundebesitzer vor. Die Leinenpflicht während dieser sensiblen Monate soll sicherstellen, dass brütende Vögel und andere Wildtiere nicht durch freilaufende Hunde gestört werden. Da die genauen Zeiträume und Regelungen von Bundesland zu Bundesland variieren, ist es für Hundehalter essentiell, sich mit den lokalen Vorschriften vertraut zu machen. Im Folgenden findest du einen Überblick über die Brut- und Setzzeiten sowie die damit verbundenen Leinenpflichtregelungen in den verschiedenen Bundesländern Deutschlands. Diese Informationen sind besonders relevant für diejenigen, die ihre vierbeinigen Freunde verantwortungsbewusst und im Einklang mit den regionalen Naturschutzvorgaben ausführen möchten.
- Baden-Württemberg: In der allgemeinen Schonzeit (16. Februar bis 15. April) und während der Brut- und Aufzuchtzeit kann die untere Jagdbehörde in bestimmten Gebieten eine Leinenpflicht erlassen.
- Bayern: Es gibt keine allgemeine Leinenpflicht.
- Berlin: Ganzjährige Leinenpflicht in Waldflächen, sofern nicht explizit freigegeben.
- Brandenburg: Ganzjährige Leinenpflicht mit einer maximalen Leinenlänge von 2 Metern.
- Bremen: Leinenpflicht vom 15. März bis zum 15. Juli.
- Hamburg: Ganzjährige Leinenpflicht, mit Einschränkungen in bestimmten Gebieten wie dem Naturschutzgebiet Auenland Norderelbe.
- Hessen: Leinenpflicht vom 1. März bis zum 30. Juni in einigen Kommunen.
- Mecklenburg-Vorpommern: Ganzjährige Leinenpflicht.
- Niedersachsen: Leinenpflicht vom 1. April bis zum 15. Juli.
- Nordrhein-Westfalen: Keine generelle Leinenpflicht, lokale Sonderregelungen möglich.
- Rheinland-Pfalz: Keine generelle Leinenpflicht, lokale Sonderregelungen möglich.
- Saarland: Leinenpflicht vom 1. März bis zum 30. Juni.
- Sachsen: Keine allgemeine Leinenpflicht, lokale Sonderregelungen möglich.
- Sachsen-Anhalt: Leinenpflicht vom 1. März bis zum 15. Juli.
- Schleswig-Holstein: Ganzjährige Leinenpflicht im Wald und Hundeverbot an Stränden vom 1. April bis zum 30. September, ausgenommen ausgewiesene Hundestrände.
- Thüringen: Ganzjährige Leinenpflicht im Wald.
Leinenpflicht in den einzelnen Bundesländern: Ein detaillierter Leitfaden
In Deutschland ist die Regelung zur Leinenpflicht für Hunde nicht bundeseinheitlich, sondern wird auf Länderebene bestimmt. Dies führt zu einer Vielfalt an Vorschriften, die von Region zu Region variieren können. Für Hundebesitzer ist es daher unerlässlich, sich über die spezifischen Bestimmungen in ihrem Bundesland oder ihrer Gemeinde zu informieren, um sowohl die Sicherheit ihres Hundes als auch den Schutz der Umwelt und anderer Menschen zu gewährleisten.
In den folgenden Abschnitten findest du eine Übersicht über die Leinenpflichtregelungen in jedem deutschen Bundesland. Diese Informationen sollen dir als Orientierungshilfe dienen. Beachte jedoch, dass sich Gesetze und Verordnungen ändern können und die hier bereitgestellten Angaben ohne Gewähr sind. Im Zweifelsfall empfehlen wir dir, dich direkt bei der zuständigen Behörde deines Bundeslandes oder deiner Gemeinde zu informieren. Dies gewährleistet, dass du stets aktuelle und präzise Informationen erhältst und deinen vierbeinigen Freund entsprechend der geltenden Regelungen führst.
Leinenpflicht in Baden-Württemberg
Allgemeine Regelungen:
- In Baden-Württemberg gibt es keine landesweite Leinenpflicht.
- Die Regelungen sind den einzelnen Städten und Kommunen überlassen.
- In großen Städten wie Karlsruhe, Stuttgart oder Mannheim gibt es spezifische Regelungen, insbesondere in Bereichen nahe Kindergärten, Schulen und Spielwiesen.
- Bußgelder sind möglich, wenn Hunde ohne Leine in diesen Bereichen laufen gelassen werden.
- Hunde müssen an Haltestellen und in Verkehrsmitteln angeleint sein.
Besondere Bestimmungen für Kampfhunde und gefährliche Hunde:
- Für Kampfhunde und als gefährlich eingestufte Hunde besteht eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit.
Ausnahmen von der Leinenpflicht:
- Außerhalb des innerstädtischen Gebiets dürfen Hunde auf öffentlichen Straßen ohne Leine laufen, sofern sie unter Kontrolle sind.
- In Freilaufgebieten gibt es keine Leinenpflicht für friedliche Hunde.
- In Wäldern besteht keine generelle Leinenpflicht, aber Hunde müssen im Wirkungsbereich des Halters bleiben und kontrollierbar sein.
Rechtliche Konsequenzen:
- Bei Verstößen gegen die Leinenpflicht können Bußgelder bis zu 25.000 EUR verhängt werden, üblich sind jedoch Beträge zwischen 30 EUR und 150 EUR.
- Jäger dürfen wildernde oder hetzende Hunde erschießen, allerdings nur, wenn diese eindeutig dem Wild nachstellen und vom Halter nicht kontrolliert werden können.
Leinenpflicht in Bayern
Allgemeine Regelungen:
- Bayern hat keine landesweite Regelung zur Leinenpflicht für Hunde.
- Die Entscheidung über die Leinenpflicht liegt bei den einzelnen Gemeinden, basierend auf dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) unter Art. 18.
- Oft wird zwischen kleinen und großen Hunden (ab 50 cm Schulterhöhe) unterschieden.
Leinenpflicht in Wäldern und Jagdrevieren:
- In Wäldern und Jagdrevieren in Bayern besteht generell keine Leinenpflicht.
- Das unbeaufsichtigte Freilaufenlassen von Hunden in Jagdrevieren kann jedoch als Ordnungswidrigkeit gelten.
Jagdschutz:
- Jäger dürfen auf unbeaufsichtigte, wildernde Hunde schießen, wenn diese das Wild gefährden oder ihm nachstellen.
- Voraussetzungen für einen Abschuss sind, dass der Hund ohne Aufsicht ist, Wild gefährdet und dem Wild nachstellt (bereits das Aufnehmen der Fährte reicht hierfür aus).
Ausnahmen von der Leinenpflicht:
- In vielen Gemeinden gibt es Freilaufgebiete oder Hundeauslaufzonen, in denen Hunde ohne Leine laufen dürfen.
- Die spezifischen Ausnahmen variieren je nach Gemeinde, und Hundebesitzer sollten sich lokal informieren.
Leinenpflicht in Berlin
Allgemeine Regelungen:
- In der Berliner Innenstadt müssen Hunde an der Leine geführt werden.
- Es gibt zwei Hauptregeln für die Leinenpflicht:
- In Fußgängerzonen, auf belebten Straßen, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, sowie auf Festen und in Bahnhöfen, ist eine Leine von maximal einem Meter Länge vorgeschrieben.
- In Parks, an Kanalpromenaden, auf Campingplätzen, in Kleingärten und in Waldflächen darf die Leine bis zu zwei Meter lang sein.
Besondere Freilaufgebiete:
- Es gibt speziell ausgewiesene Freilaufflächen für Hunde, auf denen keine Leinenpflicht besteht.
Regelungen im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV):
- Im ÖPNV müssen Hunde einen Maulkorb tragen und an einer maximal ein Meter langen Leine geführt werden.
Jagdschutz und rechtliche Konsequenzen:
- Jagdberechtigte dürfen auf Hunde schießen, wenn diese sich außerhalb des Einwirkungsbereichs des Halters befinden und eine Gefahr für das Wild darstellen.
- Verstöße gegen die Leinenpflicht gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Strafen von bis zu 50.000 € geahndet werden.
Leinenpflicht in Brandenburg
Allgemeine Regelungen:
- Leinenpflicht bei öffentlichen Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und Veranstaltungen mit Menschenansammlungen.
- Maximal 2 Meter lange Leine.
- Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Verwaltungsgebäuden.
- Hunde dürfen nicht auf Kinderspielplätze, Liegewiesen oder in Badeanstalten mitgenommen werden.
Ausnahmen von der Leinenpflicht:
- Keine Leinenpflicht auf als Hundefreilauf gekennzeichneten Flächen.
- Gefährliche Hunde müssen auch hier einen Maulkorb tragen.
Bußgelder und Jagdrecht:
- Bußgelder bis zu 20.000 € möglich.
- Jäger dürfen wildernde Hunde in Waldgebieten erschießen.
Leinenpflicht in Bremen
Allgemeine Regelungen:
- Leinenpflicht in der Stadt, öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren, Park- und Grünanlagen sowie bei Menschenansammlungen.
- Keine Leinenpflicht außerhalb des bebauten Stadtgebietes, außer während der Brut- und Setzzeit (15. März bis 15. Juli).
Besonderheiten:
- Hunde müssen außerhalb des eigenen Grundstücks ein Halsband mit Name und Anschrift des Besitzers tragen.
Bußgelder und Jagdrecht:
- Bußgelder für nicht angeleinte Hunde und nicht beseitigte Hinterlassenschaften.
- Jäger dürfen wildernde Hunde töten.
Leinenpflicht in Hamburg
Allgemeine Regelungen:
- Generelle Leinenpflicht auf öffentlichen Wegen, in Wäldern und auf Wiesen.
- Möglichkeit einer Befreiung von der Leinenpflicht nach erfolgreich absolvierter Gehorsamsprüfung.
- Maulkorbpflicht und kurze Leine in bestimmten Bereichen wie Einkaufszentren und Fußgängerzonen.
Bußgelder und Jagdrecht:
- Bußgelder bis zu 600 € möglich.
- Keine spezifischen Informationen zum Jagdrecht gefunden.
Leinenpflicht in Hessen
Allgemeine Regelungen:
- Leinenpflicht bei öffentlichen Veranstaltungen, in Gaststätten, Messen und im ÖPNV.
- Kennzeichnungspflicht in öffentlichen Park- und Freiflächen.
- Möglichkeit einer Befreiung von der Leinenpflicht nach Wesenstest.
Bußgelder und Jagdrecht:
- Bußgelder bis in den fünfstelligen Bereich möglich.
- Jäger dürfen wildernde Hunde als letzte Maßnahme erschießen.
Leinenpflicht in Mecklenburg-Vorpommern
Allgemeine Regelungen:
- Leinenpflicht bei öffentlichen Veranstaltungen, in Gaststätten, Messen und im ÖPNV.
- Hunde dürfen an Stränden ohne Leine geführt werden; Beachtung der Beschilderung erforderlich.
- Kennzeichnungspflicht mit Halsband, Name, Anschrift und Steuermarke.
Bußgelder und Jagdrecht:
- Bußgelder bis zu 25.000 € möglich.
- Jäger dürfen wildernde Hunde erschießen.
Leinenpflicht in Niedersachsen
Allgemeine Regelungen:
- Keine generelle Leinenpflicht außer während der Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli) in Waldflächen, bebauten Ortsteilen, Wegen und Gewässern.
- Sachkundenachweis für Hundehalter erforderlich.
Bußgelder und Jagdrecht:
- Bußgelder bis zu 5.000 € möglich.
- Jäger dürfen wildernde Hunde erschießen.
Leinenpflicht in Nordrhein-Westfalen
Allgemeine Regelungen:
- Leinenpflicht für Hunde ab 40 cm Höhe oder 20 kg Gewicht innerhalb bebauter Bereiche.
- Keine Leinenpflicht im Waldgebiet, solange die Hunde die Waldwege nicht verlassen.
- Hunde sind auf Kinderspielplätzen, Bolzplätzen und Friedhöfen verboten.
Bußgelder und Jagdrecht:
- Bußgelder variieren je nach Stadt.
- Jäger dürfen wildernde Hunde erschießen.
Leinenpflicht in Rheinland-Pfalz
Allgemeine Regelungen:
- Keine landesweite Leinen- oder Maulkorbpflicht, aber kommunale Regelungen möglich.
- In Koblenz Leinenpflicht in öffentlichen Anlagen, Fußgängerzonen, Naturschutzgebieten und teilweise im Wald.
Bußgelder und Jagdrecht:
- Bußgelder bis zu 20.000 € möglich.
- Jäger dürfen wildernde Hunde erschießen.
Leinenpflicht im Saarland
Allgemeine Regelungen:
- Leinenpflicht bei öffentlichen Veranstaltungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen und öffentlichen Verkehrsmitteln.
- Leinenpflicht in Wäldern während der Brut- und Setzzeit (1. März bis 30. Juni).
- Hunde, die auf dem Weg bleiben und beim Halter sind, müssen nicht angeleint werden.
Bußgelder und Jagdrecht:
- Bußgelder bis zu 25.000 € möglich.
- Kein Abschussrecht für Jäger auf frei laufende Hunde im Wald.
Leinenpflicht in Sachsen
Allgemeine Regelungen:
- Keine generelle Leinenpflicht, aber lokale Regelungen in Städten wie Dresden und Leipzig.
- In Chemnitz Leinenpflicht auf öffentlichen Straßen und in Parks; Ausnahme auf Hundewiesen.
Bußgelder und Jagdrecht:
- Bußgelder bis zu 10.000 € möglich.
- Abschuss wildernder Hunde bedarf behördlicher Genehmigung.
Leinenpflicht in Sachsen-Anhalt
Allgemeine Regelungen:
- Keine generelle Leinenpflicht, aber lokale Regelungen in Städten wie Magdeburg.
- Landesweite Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit (1. März bis 15. Juli).
Bußgelder und Jagdrecht:
- Bußgelder bis zu 10.000 € möglich.
- Jäger dürfen frei laufende Hunde im Wald schießen, die nicht unter der Einwirkung des Halters stehen.
Leinenpflicht in Schleswig-Holstein
Allgemeine Regelungen:
- Leinenpflicht in öffentlichen Bereichen, Fußgängerzonen, Einkaufsbereichen, Park- und Grünanlagen sowie bei öffentlichen Veranstaltungen.
- Hunde an Stränden von 1. April bis 30. September verboten, außer an ausgewiesenen Hundestränden.
Bußgelder und Jagdrecht:
- Bußgelder bis zu 10.000 € möglich.
- Jäger dürfen wildernde Hunde im Wald abschießen.
Leinenpflicht in Thüringen
Allgemeine Regelungen:
- Keine generelle Leinenpflicht, aber lokale Regelungen in einzelnen Städten.
- Leinenpflicht in städtischen, öffentlichen Räumen.
Bußgelder und Jagdrecht:
- Bußgelder bis zu 25.000 € möglich.
- Jäger dürfen frei laufende Hunde im Wald abschießen, wenn sie außerhalb des Einwirkungsbereichs des Halters sind.
Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen
Da dies nur ein grober Überblick ist und sich Regelungen ändern können, ist es wichtig, dass ihr euch regelmäßig informiert. Schaut nach, was in eurem Bundesland in Bezug auf die Leinenpflicht erlaubt oder verboten ist.
In den meisten Bundesländern gibt es keine generelle Leinenpflicht. Als Hundehalter dürft ihr euren Hund außerhalb geschlossener Ortschaften und oft auch in Wäldern frei laufen lassen – unter Berücksichtigung von Naturschutzgebieten, Brutzeiten und lokalen Verboten. Wichtig ist, dass ihr euren Hund beaufsichtigt, ihn im Auge behaltet und bei Bedarf auf ihn einwirken könnt.
Ein persönliches Beispiel mit meinem Hund Bonni: In Rheinland-Pfalz darf ich mit Bonni auch ohne Leine im Wald laufen. Wenn mir jemand entgegenkommt, muss ich Bonni zu mir rufen und gegebenenfalls festhalten, bis wir wieder alleine sind.
Die Herausforderung besteht darin, die herannahende Person rechtzeitig zu bemerken und entsprechend zu handeln. Wenn die Person von vorn kommt und Bonni zwischen uns ist, rufe ich Bonni zu mir, damit sie sich von der Person entfernt. Kommt die Person jedoch von hinten und überholt uns, nähert sich Bonni der Person, wenn ich sie zu mir rufe. Deshalb ist es wichtig, dass Personen ohne Hund der Person mit Hund genügend Zeit lassen, ihren Hund zu kontrollieren. Nur so kann ein sicheres Miteinander funktionieren.
Linksammlung
Für eine genaue Übersicht der Leinenpflichtregelungen in jedem deutschen Bundesland mit den entsprechenden Quellen ist eine umfassende Recherche erforderlich. Die Regelungen sind oft in den jeweiligen Landeshundegesetzen oder in lokalen Verordnungen der Städte und Gemeinden festgelegt. Hier ist eine Liste der Bundesländer mit den entsprechenden Regelwerken, in denen du die genauen Vorschriften zur Leinenpflicht finden kannst:
- Baden-Württemberg: Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (HuVBW 2000)
- Bayern: Landesstraf- und Verordnungsgesetz Bayern (LStVG)
- Berlin: Hundegesetz Berlin (HundeG Bln)
- Brandenburg: Hundehalterverordnung Brandenburg (HundehV)
- Bremen: Bremisches Hundegesetz (BremHundeG)
- Hamburg: Hamburgisches Hundegesetz (HundeG HH)
- Hessen: Hessisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (HHundeG)
- Mecklenburg-Vorpommern: Hundehalterverordnung Mecklenburg-Vorpommern (HundehVO M-V)
- Niedersachsen: Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
- Nordrhein-Westfalen: Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)
- Rheinland-Pfalz: Landeshundegesetz Rheinland-Pfalz (LHundG RLP)
- Saarland: Saarländisches Gefahrenabwehrgesetz – Hundeverordnung (SDGVO-Hund)
- Sachsen: Sächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (SächsHundG)
- Sachsen-Anhalt: Gesetz über das Halten von Hunden (HundG LSA)
- Schleswig-Holstein: Hundegesetz Schleswig-Holstein (HundeG SH)
- Thüringen: Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG)
Für die genauesten und aktuellsten Informationen ist es ratsam, die offiziellen Webseiten der jeweiligen Bundesländer oder der zuständigen kommunalen Behörden zu besuchen. Beachte bitte, dass sich gesetzliche Regelungen ändern können, daher ist es wichtig, sich regelmäßig zu informieren. Bitte erschreckt nicht über die zum Teil echt altmodische Art und Weise wie die einzelnen Länder ihre Gesetzestexte im Netz präsentieren. Ein allgemeiner Standard und System, wie genau Verlinkungen auszusehen haben, wäre echt toll. Aber hey… Deutschland und die Digitalisierung.
Ich habe Hundeangst. Traue mich inzwischen nicht mehr alleine in den Wald. Ich kenne noch einige Leute denen es auch so ergeht. Wir haben das Gefühl das niemand an uns denkt. Das immer nur das Tier im Mittelpunkt steht. Viele Hundehalter vergleichen uns mit Hundehassern. Das sind wir nicht. Ich durfte selbst schon einen Hund kennenlernen. Von Klein auf… Bin sogar alleine mit ihm Gassi gegangen.. Das ist jetzt 30 Jahre her. Inzwischen habe ich keinen Kontakt zu einem bestimmten Hund und möchte das auch nicht. Ich möchte wieder ohne ängstliches Herzklopfen durch den Wald laufen können. Es gibt sehr viele Hundehalter die ihre Hunde sehr weit vor laufen lassen.. Bei uns sind viele Kurven und dann sehen sie die Hunde nicht mehr. Auf einmal steht er vor mir… Ich weiß dann nicht wie ich mich verhalten soll.. Ich bekomme panische Angst.. Und langsam habe ich wirklich das Gefühl das sich niemand hier für uns interessiert, nur für das Tier, das es ihm an nichts fehlt. Darf ich irgendwann den Wald nicht mehr betreten?
Ich habe Angst vor Menschen, es würde mir helfen wenn diese auch an der Leine laufen müssten.
Mir geht es wie Frau Strubl. In den Wald oder an den Kanal gehe ich kaum noch, obwohl es da sehr schön ist. Mein Partner ist im Wald schon von einem Hund umkreist und angebellt/-knurrt worden. Als irgendwann das Herrchen um die Ecke kam meinte er nur: „Der tut nichts.“ Angesprochen auf die Leinenpflicht im Wald sagte er: „Dich sollte man anleinen.“ Da kommt man nicht weiter… So schade, weil die meisten Hundebesitzer Rücksicht nehmen. Aber ein paar Wenige verderben es…
Die Aufklärung hat mir gefallen, allerdings ist es in der Handhabung oft sehr schwierig.
Ich habe einen kleinen Hund, 32cm Schulterhöhe, 6kg… null Jagdtrieb…
also ein Schoss und Begleithund. Für mich optimal, da er sehr lauffreudig und gesellig ist. Also, wir fahren auch mit dem Fahrrad. Auf Straßen, in Ortschaften angeleint, im Wald, Wiesen Feldern läuft er frei, aber immer in meiner Nähe.
Er ist gut sozialisiert und versteht sich mit fast allen Hunden. Er hat eben auch seine Vorlieben .
Es gibt Gesetze, was ich auch gut finde, aber dieses durcheinander bei der Leinenpflicht, ja oder nein…
Wie schon in ihrer Ausführung erwähnt…
befürworte ich auch, mehr Rücksichtnahme auf jeder Ebene…
Manchmal denke ich… die armen Tiere..
Der Mensch ist nicht mehr zu retten…
Oder wir schaffen das????
Ganz liebe Grüße
Heidi
Hallo Heidi,
die Tatsache, dass im Grunde in jedem Ort etwas anderes gelten kann, erleichtert die Sache nicht. Stimmt wohl. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme wäre so vieles einfacher, ist aber leider erfahrungsgemäß eher unrealistisch.
Grüße
Sascha