Dieser Beitrag wurde am 6. April 2017 veröffentlicht und zuletzt am 31. Oktober 2022 von Sascha aktualisiert
Wie der geneigte Leser dieses Blogs bzw. der Hörer meines Podcasts mit Sicherheit weiß, bin ich zwar Hundehalter / Läufer mit Hund, stehe aber vielen Hundehaltern bzw. deren Verhalten äußerst kritisch gegenüber.
Anfang der Woche poppte ein Artikel der WAZ in meiner Facebookchronik und diversen Laufgruppen auf
„Urteil: Jogger trägt Mitschuld an Unfall mit Hund„
titelte dort die WAZ.
Natürlich war damit mein Interesse geweckt und ich las den Text aufmerksam bevor ich zu dem Schluss kam:
Wer sehenden Auges auf eine potentielle Gefahr zu läuft / fährt und keine Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung trifft (hier einfach mal stehen bleiben und den Hundehalter bitten das Tier unter Kontrolle zu halten), der braucht sich nicht beschweren wenn er bei einem möglichen Unfall eine Teilschuld bekommt. Genau das sagt dieses Urteil in diesem konkreten Fall aus und auch nur in diesem konkreten Fall. Das ist bzw. war keine Grundsatzentscheidung welche das OLG Koblenz (AZ 5 U 27/03) hier getroffen hat.
Natürlich war die Empörung in den Foren und Facebookgruppen groß, denn die wenigsten Kommentatoren schienen in der Lage zu sein den Text richtig zu lesen bzw. ihn zu verstehen.
Es wurden gleich wieder Horrorszenarien mit von Hunden angefallenen kleinen Kindern gesponnen. Da steht im Text der WAZ noch nicht einmal etwas von einem Hundebiss, sondern
Unsachliche Kommentare im Netz
Der Läufer ist also schlicht und ergreifend über den Hund gestolpert, weil er ihn zwar gesehen aber eben sein Tempo nicht verlangsamt hat.
Eine Kommentatorin stellte sogar die irrsinnige Verbindung zu einem anderen Panikthema her, als Frau habe man beim Laufen eh „schon lange verkackt“.
Man sieht also recht schnell, dass es sich hierbei um ein extrem emotionsgeladenes Thema handelt und auch gewaltbereite Artgenossen haben nicht lange auf sich warten lassen. Jedem der meint sich mit Gewalt gegen einen Hund wenden zu wollen, dem empfehle ich mal einen Besuch auf einem Hundesportplatz wenn dort gerade mal wieder Schutzdienst ausgebildet wird. Wer einmal eine schmächtige 20 kg Hündin im Arm des Schutzhelfers einschlagen gesehen hat, der wird sich gut überlegen ob er womöglich auch noch präventiv mit Gewalt gegen einen Hund vorgehen will oder eher doch nicht.
Eigentlich wollte ich es ja hiernach dabei belassen und das Thema ignorieren, denn sachlich diskutieren kann man in der Regel weder mit der einen noch der anderen Partei.
Wer das Urteil liest, ist klar im Vorteil!
Dann kam mir allerdings die Idee, mir das zitierte Urteil des OLG Koblenz mal anzuschauen und war überrascht. Wer sich ein wenig mit Aktenzeichen auskennt und sie lesen kann, der dürfte schon einen Verdacht haben denn Aktenzeichen sind unter anderem dazu da, Akten zu „sortieren“ und die letzen Stellen, geben oft das Ablagejahr an.
Aktenzeichen: 5 U 27/03 OLG Koblenz
Was fällt euch auf? Das Urteil des OLG Koblenz ist von 2003! Stand heute ist das Urteil also 14 Jahre alt und der beteiligte Hund ist womöglich schon an Altersschwäche verstorben. Als wäre das nicht schon als genug, liest man dort auch noch dass das Unfallereignis schon 1999 eintrat. Jetzt mal ganz ehrlich liebe WAZ, WAS SOLL DER SCHEISS? Der Vorfall ereignete sich vor fast 20 Jahren!
Was außer Stimmungsmache war bitte der Grund dieses Urteil als Aufmacher zu nutzen?
Unter diesem Aktenzeichen kann das Urteil gefunden werden. OLG-Koblenz-03072003-5-U-27-03
Respekt das du dir solche Diskussionen auf Facebook antust. Wenn es meistens um Tier geht dann schlagen die Emotionen (vom Lnychmob will ich gar nicht erst sprechen) hoch und ich klappe die Kommentarspalten sofort zu.
Die WAZ ist auch nicht mehr das was sie einmal war.
Ich mache ab und an den Fehler und lasse mich auf solche Diskussionen ein, führe sie aber selten auch wirklich lange, aus den von dir erwähnten Gründen :)
Mir juckt es schon manchmal in den Fingern… bekomme dann aber doch die Kurve ;)
Ich werde es in Zukunft versuchen, wobei ich ja so auch an diverse Aufregerthemen gekommen bin :)
Gut, dass dir das mit dem AZ aufgefallen ist. Das ist ja echt eine Frechheit, dass die das jetzt noch mal rausgekramt haben! Vermutlich war es ein schönes Click-Bait-Thema.
Der Fall ist ja nicht mal im Ansatz aktuell, ich verstehe das auch nicht wirklich.